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Anstellungs-professur

Wir begleiten Sie auf dem Weg zur Anstellungsprofessur – individuell abgestimmt, professionell vorbereitet und diskret umgesetzt. Unser erfahrenes Team sorgt dafür, dass Sie den Prozess sicher, transparent und mit dem gebührenden Respekt durchlaufen.

Eine Berufung,
die Eindruck hinterlässt

Die Anstellungsprofessur

Die höchste akademische Würde in Deutschland ist der Professorentitel. Dieser verleiht einen unvergleichlichen wissenschaftlichen Ruf und den Nimbus der Unanfechtbarkeit. Ein Arzt mit einem Professorentitel sieht sich oft mit der Herausforderung konfrontiert, den Ansturm der Privatpatienten zu bewältigen. Ein Anwalt mit dieser Auszeichnung kann in die höchsten Stundensatz-Regionen vordringen. Ein Professor ohne gehobene Führungsposition ist sowohl im öffentlichen Dienst als auch in der Privatwirtschaft kaum denkbar: Wer Professor ist, ist eine führende Persönlichkeit. Der Weg zur vollen Universitätsprofessur ist jedoch lang und beschwerlich: Habilitation, Verteidigung, Lehrerfahrung, weitere wissenschaftliche Leistungen, Bewerbung, Berufungskommission, Probevorlesung und oft auch Konkurrenzrechtsstreitigkeiten. Die meisten Kandidaten schaffen diesen Weg nicht. Zudem sind die Unterschiede zwischen „Universitätsprofessor“, „Hochschulprofessor“, „Honorarprofessor“, „Assoziierter Professor“und „Professor h.c.“ vielen nicht bekannt.

Dein-Doktortitel.com bietet Ihnen einen rechtlich soliden Weg zur Professorbezeichnung, ohne die üblichen Entbehrungen. Wir ermöglichen dies durch förmliche Lehraufträge, die von unseren Partneruniversitäten erteilt werden. Auch hier gilt: keine „Mogelpackungen“. Ein Lehrauftrag ist in der Regel die Brücke zur Professorbezeichnung und muss erfüllt werden. Wir gestalten diesen Prozess für Sie so unkompliziert wie möglich. Alternativ können wir Sie zur Ehrenprofessur „Prof. h.c.“ führen. Diese echte Bezeichnung wird Ihnen von einer Universität in Anerkennung Ihrer herausragenden Verdienste verliehen.

Es sind keine Gegenleistungen erforderlich. Eine frühere Promotion kann vorteilhaft sein, ist jedoch nicht zwingend notwendig. Dein-Doktortitel.com ist Ihr verlässlicher Partner auf dem Weg zur Erlangung eines Professorentitels, der Ihre außergewöhnlichen akademischen Leistungen angemessen würdigt und Ihnen den Zugang zu höchsten akademischen Ehren ermöglicht.

Die höchste akademische Würde in Deutschland ist der Professorentitel. Dieser verleiht einen unvergleichlichen wissenschaftlichen Ruf und den Nimbus der Unanfechtbarkeit. Ein Arzt mit einem Professorentitel sieht sich oft mit der Herausforderung konfrontiert, den Ansturm der Privatpatienten zu bewältigen. Ein Anwalt mit dieser Auszeichnung kann in die höchsten Stundensatz-Regionen vordringen. Ein Professor ohne gehobene Führungsposition ist sowohl im öffentlichen Dienst als auch in der Privatwirtschaft kaum denkbar: Wer Professor ist, ist eine führende Persönlichkeit.

Anstellungsprofessur vs. Honorarprofessor

Verstehen Sie die Unterschiede zwischen den beiden höchsten akademischen Ehrungen

Status
Ehrenprofessor
(Prof. h.c.)

Ehrenamtlich / Titel auf Vorschlag

Regulärer Professor (Prof.)

Offizieller Hochschullehrer

Dienstverhältnis

Kein Beamten- oder Angestelltenverhältnis

Verbeamtet oder angestellt

Vergütung

Keine oder geringe Aufwandsentschädigung

Besoldung

Hauptberuf

Meist außerhalb der Hochschule

Tätigkeit an der Hochschule als Hauptberuf

Voraussetzungen

Hohe fachliche Qualifikation, oft Praxisbezug

Äquivalente wissenschaftliche Leistung

Lehrverpflichtung

Gering, z.B. einzelne Vorlesungen

Regelmäßige Lehre im vollen Umfang

Forschungsaufgaben

Optional, selten Schwerpunkt

Fester Bestandteil der Tätigkeit

Verfahren zur Ernennung

Auf Vorschlag durch Fakultät, Ehrentitel

Berufungsverfahren

Befugnisse

Eingeschränkt, keine Personalverantwortung

Weisungsbefugt, Prüfungsberechtigt

Dauer

Unbefristet möglich

Meist auf Lebenszeit

Repräsentation

Repräsentativer Titel, ohne Verwaltungsfunktion

Teil der akademischen Selbstverwaltung

Detaillierte Voraussetzungen für den Erwerb der Anstellungsprofessur

Die Anstellungsprofessur wird an qualifizierte Fachkräfte vergeben, die eine akademische Laufbahn in Lehre und Forschung anstreben. Die Position erfordert sowohl wissenschaftliche Kompetenz als auch die Bereitschaft zur aktiven Mitgestaltung des universitären Lebens durch Forschung, Lehre und akademische Verwaltung.

  • Wissenschaftliche Qualifikation und Forschungserfahrung
  • Nachgewiesene Expertise im gewählten Fachbereich
  • Bereitschaft zur Übernahme von Lehr- und Forschungsverantwortung

Investition in Ihre akademische Karriere

Erfahren Sie, wie eine Anstellungsprofessur Ihre Karriereziele voranbringen kann.

15.000 € zzgl. MwSt.

Beinhaltet:
  • Individuelle Erstberatung und Qualifikationsanalyse
  • Vermittlung an akkreditierte Partneruniversitäten
  • Unterstützung beim offiziellen Bewerbungsverfahren
  • Vertragsverhandlung und rechtliche Begleitung
  • Langfristige Betreuung während der Anstellung
Kontakt aufnehmen

Die Professur –
rechtlicher Status und Titelführung

Die Führung des Professorentitels („Prof.“) ist im deutschsprachigen Raum –insbesondere in Deutschland, Österreich und der Schweiz – durch hochschul- und beamtenrechtliche Bestimmungen streng geregelt. Der Titel ist an die formale Berufung auf eine Professur an einer staatlich anerkannten Hochschule gebunden und setzt eine ausgewiesene wissenschaftliche Qualifikation sowie pädagogische Eignung für Forschung und Lehre voraus.

Titelschutz und rechtliche Folgen bei Missbrauch

Die rechtmäßige Titelführung setzt einen ordnungsgemäßen Berufungsakt gemäß den jeweiligen landes- bzw. bundesrechtlichen Vorgaben voraus. Eine unbefugte oder irreführende Nutzung – insbesondere ohne tatsächlich bestehendes Professorenverhältnis– stellt eine unzulässige Titelführung dar und kann je nach nationalem Recht mit zivil- oder strafrechtlichen Sanktionen belegt werden. Dazu zählen beispielsweise Bußgelder,Unterlassungsansprüche oder strafrechtliche Verfolgung wegen Titelsmissbrauchs
(§ 132a StGB in Deutschland).

Voraussetzungen
Offizielle Berufung durch anerkannte Hochschule
Ablauf
Formgerechte Dokumentation und Nachweis.
Kosten
Nachvollziehbare, klar
ausgewiesene Gebühren.
Vorteile
Rechtssicherheit und Schutz
vor juristischen Folgen.

Ihre Professur

Rechtsverhältnis mit akademischer Tragweite

Die Berufung auf eine Professur stellt keinen bloßen Titel, sondern ein formalisiertes Dienstverhältnis mit klar definierten Rechten und Pflichten dar. Sie bildet die Grundlage für eine nachhaltige wissenschaftliche Karriere und ermöglicht die eigenverantwortliche Wahrnehmung von Aufgaben in Forschung, Lehre und akademischer Selbstverwaltung. Damit ist die Professur nicht nur Ausdruck wissenschaftlicher Exzellenz, sondern zugleich rechtlich verankerte Position im Hochschulsystem.

Qualifikation wirksam darstellen

Die erfolgreiche Bewerbung auf eine Professur setzt eine strukturierte, nachvollziehbare Darstellung Ihrer wissenschaftlichen Leistungen, Lehrtätigkeiten und beruflichen Entwicklung voraus. Wir unterstützen Sie bei der rechtskonformen, strategisch fundierten Aufbereitung Ihres akademischen Profils – unter Berücksichtigung der jeweiligen Berufungsvoraussetzungen der Zielinstitutionen.

Vielfalt akademischer Laufbahnen

Das professorale Amt eröffnet umfangreiche Entwicklungswege – von der Grundlagen-und Drittmittelforschung über die interdisziplinäre Lehre bis hin zu internationalen Kooperationen. Die rechtlich anerkannte Professur stärkt Ihre Stellung als akademische Autorität, schafft gesicherte Karriereperspektiven und ermöglicht langfristige Mitgestaltung Ihres Fachgebiets.

FAQs

Antworten auf häufige Fragen rund um die Verleihung akademischer Titel

Noch Fragen offen?

Kontaktieren Sie uns gerne – wir klären alle offenen Punkte persönlich.

Wichtiger Hinweis

Wir von Dein-Doktortitel.com bieten keine Möglichkeit zum Erwerb akademischer Grade oder Ehrentitel im Sinne eines käuflichen Erwerbs oder einer garantierten Vergabe. Insbesondere ist das „Kaufen“ von Doktorgraden, das „Erwerben“ von Professorentiteln oder das „Beschaffen“ von Ehrendoktortiteln über unsere Plattform ausgeschlossen. Solche Praktiken widersprechen den in Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den Vorschriften des Strafgesetzbuches (§ 132a StGB) sowie den einschlägigen Hochschulgesetzen der Länder. Unsere Tätigkeit beschränkt sich ausschließlich auf die kontaktvermittelnde Unterstützung im Rahmen eines beauftragten Dienstleistungsverhältnisses. Wir stellen auf Wunsch die Verbindung zu staatlich anerkannten Universitäten und Hochschulen im Ausland her, die unter bestimmten Voraussetzungen ehrenhalber akademische Auszeichnungen vergeben. Die Vergabe erfolgt dabei ausschließlich nach den internen Regularien und Kriterien der jeweiligen Institution, eigenverantwortlich und ohne Einflussnahme unsererseits. Wir handeln stets im Rahmen der geltenden Gesetzgebung sowie in Übereinstimmung mit den hochschulrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Vorgaben. Eine Einflussnahme auf Auswahlverfahren, Entscheidungsfindung oder Vergabe akademischer Ehrentitel findet nicht statt.