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Eine Professur ist die höchste akademische Position an Hochschulen und Universitäten. Sie steht für eine besonders qualifizierte wissenschaftliche Tätigkeit in Forschung, Lehre und akademischer Selbstverwaltung. Personen mit einer Professur tragen den Titel „Professor“ oder „Professorin“ und sind zentrale Trägerinnen und Träger des wissenschaftlichen Betriebs.
1. Aufgaben eines Professors
Die Tätigkeit eines Professors oder einer Professorin umfasst im Wesentlichen drei Bereiche:
- Lehre: Professuren sind mit der Verantwortung betraut, Veranstaltungen wie Vorlesungen, Seminare oder Übungen abzuhalten. Sie betreuen Studierende, führen Prüfungen durch und begleiten Abschlussarbeiten (z. B. Bachelor, Master, Dissertationen).
- Forschung: Professoren sind aktiv an der wissenschaftlichen Weiterentwicklung Ihres Fachgebiets beteiligt. Sie publizieren Forschungsergebnisse, leiten Forschungsprojekte und werben Drittmittel ein.
- Selbstverwaltung und Gremienarbeit: Professorinnen und Professoren übernehmen Aufgaben in der Organisation der Hochschule, etwa in Fakultätsräten, Berufungskommissionen oder Senaten.
2. Voraussetzungen für eine Professur
Wer eine Professur anstrebt, muss bestimmte wissenschaftliche Qualifikationen erfüllen. In Deutschland gehören dazu in der Regel:
- ein abgeschlossenes Hochschulstudium,
- eine überdurchschnittliche Promotion (Doktorgrad),
- eine zusätzliche wissenschaftliche Qualifikation, meist durch eine Habilitation oder eine gleichwertige Leistung (z. B. Juniorprofessur, Forschungsleistung in Industrie oder Ausland).
Zusätzlich wird häufig pädagogische Eignung (z. B. Lehrerfahrung) und Führungskompetenz verlangt.
3. Arten von Professuren
Es gibt verschiedene Formen der Professur:
- Anstellungs-Professuren: Dies sind reguläre Professuren an Universitäten mit vollem Aufgaben- und Verantwortungsbereich.
- Juniorprofessur (W1): Eine befristete Professur für Nachwuchswissenschaftler, meist ohne Habilitation, oft mit Tenure-Track (Aufstiegsmöglichkeit zur W2/W3).
- Honorar- oder Ehrenprofessur: Ein Ehrentitel für Personen, die sich durch besondere Leistungen in Lehre oder Praxis auszeichnen, meist ohne Beamtenstatus.
- Vertretungsprofessur: Zeitweilige Besetzung einer Professur, z. B. bei Vakanz.
- Gastprofessur: Zeitlich befristeter Lehrauftrag, meist für externe oder internationale Wissenschaftler.
4. Berufungsverfahren
Der Weg zur Professur führt in Deutschland über ein formales Berufungsverfahren. Dieses umfasst in der Regel:
- öffentliche Ausschreibung der Stelle,
- Begutachtung der Bewerbungen durch externe Fachkollegen,
- Vorstellungsgespräche (Berufungsvorträge),
- Auswahl durch eine Berufungskommission,
- abschließende Entscheidung durch die Hochschulleitung oder das zuständige Ministerium.
5. Rechte und Pflichten
Professorinnen und Professoren genießen eine große wissenschaftliche Freiheit (Art. 5 Abs. 3 GG), unterliegen jedoch auch bestimmten Verpflichtungen wie der regelmäßigen Lehre, Betreuung von Studierenden und aktiven Mitwirkung in Gremien. Sie sind weisungsbefugt gegenüber Mitarbeitern in ihrem Fachbereich und leiten oft Institute oder Fachgebiete.
6. Gesellschaftliche Bedeutung
Professoren tragen maßgeblich zur wissenschaftlichen Entwicklung und Innovation bei. Ihre Arbeit wirkt nicht nur in der Forschung und Lehre, sondern auch in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft – sei es durch Gutachten, Publikationen, Medienbeiträge oder Beratungstätigkeiten.