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Der Titel Honorarprofessor (kurz: Hon. Prof.) ist kein Ehrentitel, sondern eine offizielle akademische Auszeichnung für nebenberuflich tätige Hochschullehrer, die sich durch langjährige, qualitativ hochwertige Lehrtätigkeit an einer Hochschule ausgezeichnet haben. Anders als bei einer regulären oder außerplanmäßigen Professur erfolgt keine hauptamtliche Anstellung, doch der Titel ist rechtlich geschützt und dauerhaft führbar, solange die Voraussetzungen erfüllt sind.
Was ist ein Honorarprofessor (Hon. Prof.)?
Ein Honorarprofessor ist eine Person, die:
- mehrere Jahre nebenberuflich an einer Hochschule gelehrt hat (meist als Lehrbeauftragter),
- in der Regel über einen akademischen Abschluss und Promotion verfügt,
- sich durch besondere Leistungen in Lehre, Praxis oder Forschung ausgezeichnet hat,
- von der Hochschule formell zur Honorarprofessorin oder zum Honorarprofessor ernannt wurde.
Der Titel wird in einem hochschulrechtlich geregelten Verfahren vergeben, meist auf Vorschlag der Fakultät, mit Zustimmung des akademischen Senats bzw. Rektorats.
Abgrenzung: Honorarprofessor ≠ Ehrenprofessor
Rechtliche Führung des Titels
Einmal verliehen, darf der Titel in Deutschland dauerhaft und rechtssicher geführt werden, z. B.:
- „Hon. Prof. Max Mustermann"
Die Titelführung ist zulässig, solange keine Aberkennung erfolgt. In der Regel ist sie nicht an eine aktive Lehraufgabe gebunden, sofern die Verleihung erfolgt ist.
Wichtig: Der Titel darf nicht ohne gültige Verleihung verwendet werden. Unberechtigte Titelführung fällt unter Titelmissbrauch (§ 132a StGB).
Wie hilft Dein-Doktortitel.com?
Dein-Doktortitel.com vermittelt keine Professurentitel zum Kauf, sondern unterstützt qualifizierte Kandidatinnen und Kandidaten bei der formellen Antragstellung auf eine Honorarprofessur – in Zusammenarbeit mit staatlich anerkannten Hochschulen innerhalb der EU.
Mögliche Leistungen:
- Beratung, ob eine Berufung realistisch möglich ist
- Unterstützung beim Aufbau eines Berufungsdossiers (Lebenslauf, Nachweise, Referenzen)
- Vermittlung zu kooperierenden Hochschulen mit Berufungskompetenz
- Begleitung im Verfahren zur Ernennung zum Honorarprofessor
- Rechtssichere Beratung zur korrekten Titelführung
Dabei wird stets betont: Die Verleihung erfolgt nur durch die Hochschule selbst, auf Basis einer objektiven Prüfung der Leistungen. Es handelt sich also nicht um einen käuflichen Titel, sondern um eine anerkannte Berufung auf Grundlage langjähriger Qualifikation.
Wer kann Honorarprofessor werden?
Typische Kandidatinnen und Kandidaten:
- Praktiker mit hoher fachlicher Expertise, die regelmäßig an Hochschulen lehren
- Lehrbeauftragte, die sich über Jahre engagiert haben
- Wissenschaftlich aktive Berufstätige mit Publikationen und Vorträgen
- Führungskräfte aus Wirtschaft, Recht, Medizin oder Technik mit Lehrkooperationen
Die Berufung zum Honorarprofessor ist eine sichtbare Anerkennung für akademisches Engagement außerhalb der klassischen Professurkarriere.
Fazit: Honorarprofessur – verdient, nicht verliehen
Ein Honorarprofessor (Hon. Prof.) ist kein Ehrentitel, sondern ein Lehrstatus, der eine akademische, langjährige Leistung im Hochschulbereich würdigt. Die Verleihung erfolgt ausschließlich durch Hochschulen und unterliegt klaren Qualitätskriterien.
Dein-Doktortitel.com unterstützt diesen Prozess transparent und professionell – für Menschen, die ihre Expertise und Lehrtätigkeit auf akademischem Weg sichtbar machen möchten. Nicht durch Abkürzung, sondern durch Begleitung auf dem rechtlich sauberen Weg zur Berufung.