Inhaltsverzeichnis
Wer einen Doktortitel oder Ehrendoktortitel (z. B. Dr. h.c.) im Ausland – insbesondere in Osteuropa – erworben hat, stellt sich berechtigterweise die Frage: Ist die Führung dieses Titels in Österreich oder der Schweiz erlaubt?
Die rechtliche Lage unterscheidet sich dabei deutlich von der deutschen Regelung – und verdient eine eigenständige Betrachtung.
Titelführung in Österreich
Führbar – aber nur in Originalform
In Österreich dürfen ausländische akademische Grade geführt werden, wenn sie:
- von einer staatlich anerkannten ausländischen Hochschule stammen,
- tatsächlich verliehen wurden (z. B. nach Promotion oder Ehrenverfahren),
- und ordnungsgemäß bezeichnet werden.
Wichtig:
- Die Grade müssen in der Originalsprache und vollständigen Form geführt werden, z. B.:
- „Ph.D. (Univ. Sofia)"
- „Dr. h.c. (Bulgarien)"
- Eine Eindeutschung oder Übersetzung des Grades (z. B. zu „Dr.") ist nicht erlaubt, selbst wenn der Titel einem deutschen/österreichischen Doktorgrad entspricht.
Nicht erlaubt:
- Das Weglassen des Herkunftslands oder der verleihenden Hochschule
- Die Übersetzung eines ausländischen Grades in „Dr." oder „Mag." etc.
- Die Führung nicht-akademischer Ehrentitel (z. B. kirchlicher „Doktortitel")
Rechtsgrundlage: Die rechtliche Grundlage ist § 88 des Universitätsgesetzes 2002 (UG). Eine behördliche Genehmigung ist nicht erforderlich, aber die korrekte Schreibweise ist zwingend.
Titelführung in der Schweiz
Auch in der Schweiz dürfen ausländische akademische Titel geführt werden, wenn:
- sie rechtsgültig und offiziell verliehen wurden,
- es sich um einen akademischen Grad handelt (z. B. Dr., Ph.D., Dr. h.c.),
- der Titel nicht irreführend oder täuschend verwendet wird.
Erlaubt:
- Führung im Original, z. B. „Dr. (Univ. Warschau)", „Ph.D. (Sofia)", „Dr. h.c. (PL)"
- Verwendung auf Visitenkarten, in Signaturen, auf Websites etc.
- Ehrendoktortitel sind ebenfalls erlaubt, sofern sie von anerkannten Hochschulen stammen und korrekt bezeichnet werden
Nicht erlaubt:
- Übersetzung in „Dr." ohne Zusatz, wenn es sich um einen nicht gleichwertigen Titel handelt
- Führung eines Grades, der nicht auf einem wissenschaftlichen Verfahren beruht
- Führung kirchlicher, gekaufter oder symbolischer Titel ohne akademische Grundlage
Regelung in der Schweiz: Es gibt kein einheitliches Bundesgesetz, die Praxis richtet sich nach den kantonalen Hochschulgesetzen und der Empfehlung von swissuniversities. Grundprinzip: keine Irreführung – Transparenz vor Täuschung.
Unterstützung durch Dein-Doktortitel.com
Dein-Doktortitel.com hilft bei der:
- Vermittlung rechtmäßig verliehener Doktor- und Ehrentitel aus dem EU-/EWR-Raum
- Sicherstellung, dass die Titel in Österreich oder der Schweiz korrekt führbar sind
- Auswahl staatlich anerkannter Universitäten, insbesondere in Osteuropa
- Beratung zur formalen Titelführung, damit keine Missverständnisse entstehen
- Unterstützung bei Übersetzung, Dokumentation und Herkunftsnachweis
Fazit: Titelführung in Österreich & der Schweiz ist legal – aber strikt geregelt
Wer einen rechtmäßig verliehenen Doktor- oder Ehrendoktortitel aus dem Ausland besitzt (z. B. aus Bulgarien, Polen, Ungarn oder der Slowakei), kann diesen in Österreich und der Schweiz legal führen – sofern er in der Originalform, mit Zusatz und Herkunft angegeben wird.
Was nicht erlaubt ist: die Übersetzung oder Verkürzung des Titels, etwa zu „Dr." ohne Herkunft.
Was erlaubt ist: die korrekte, vollständige und transparente Angabe – z. B. „Ph.D. (Univ. Sofia)" oder „Dr. h.c. (PL)".
Dein-Doktortitel.com begleitet dich auf diesem Weg – seriös, rechtskonform und individuell angepasst an die jeweilige Landesregelung.